Fussgängerstreifen ins Nirgendwo
Der Fussgängerstreifen bei der Abzweigung Dorfstrasse führt ins Wiesland, es fehlt ostseitig das Trottoir. Und auf der Westseite ist der Fussgängerstreifen nicht normgemäss gestaltet, er müsste rechtwinklig zum Strassenrand stehen, damit er auch für Sehbehinderte benutzbar ist.
Erstellt am: 10.5.2024
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MarkierungQuerungsproblemWeglückeWanderwegKantonsstrasse
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Offizielle Antwort
Der Fussgängerstreifen besteht seit mehr als 20 Jahren an dieser Stelle. Ein Trampelpfad verbindet den Fussgängerstreifen mit der rechts abzweigenden Landstrasse, auf der ein Wanderweg verläuft. Dieser ist im Ortsplan eingezeichnet und für das Überqueren der Strasse zweckmässig. Rückmeldungen zum Fussgängerstreifen sind bei der Dienststelle vif – weder von der Gemeinde noch von Privaten – bisher keine bekannt.
Kanton Luzern
10.6.2024